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Verändertes Copyright-Schutzsystem bei YouTube

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Das Videoportal des Internetgiganten versucht durch die Veränderungen im Schutzsystem die Zahl an ungerechtfertigten Sperren zu senken.

Durch die zweistufig aufgebauten Veränderungen wird zum einen das Widerspruchsverfahren, welches der Nutzer anstreben kann, verändert und zum anderen ein neuer Algorithmus zur Erkennung von Coverversionen eingesetzt.

Bisher: Klick und weg

Für einen Nutzer, dessen hochgeladenes Video auf Antrag des (vermeintlichen) Rechteinhabers gesperrt wurde, war es bis dato unverhältnismäßig schwer, diese Sperre wieder aufzuheben. Sein Widerspruch gegen die Sperrung konnte durch den Rechteinhaber nämlich mit einem Klick einfach abgelehnt werden. Der Nutzer war daraufhin gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten, um die Sperre überprüfen und gegebenenfalls aufheben zu lassen.

Jetzt: Klick und wieder da

Dieses Verfahren hat Google nun geändert. Der Rechteinhaber hat nach dem Widerspruch eines Nutzers nur zwei Optionen: Entweder hebt er die Sperre wieder auf oder er strengt ein formelles Digital Millennium Copyright Act (DMCA)-Verfahren an.

Dieser Schritt ist sehr zu begrüßen, führt er doch dazu, dass das Unternehmen Google sich stärker aus Lizenzstreitigkeiten zurückzieht. Durch den expliziten Verweis auf ein DCMA-Verfahren mag es für den Rechteinhaber zwar schwerer werden, allein über die Plattform Google eine dauerhafte Sperrung eines Videos zu erreichen. Allerdings müsste er ein solches Verfahren auch bei Verletzung von Lizenzrechten an anderer Stelle durchführen.

Somit kommt Google zwar eine Stellung zu, die den Rechteinhaber zunächst bei seiner Rechtsdurchsetzung unterstützt, jedoch keine übermächtige Stellung einnimmt, die den (häufig u.a. finanziell schwächeren) Nutzer zwingt ein formelles DMCA-Verfahren anzustreben. Vielmehr wird er nun stärker vor unrechtmäßigen Sperren durch Rechteinhaber geschützt. Zwar ist auch der Digital Millennium Copyright Act heftiger Kritik ausgesetzt, allerdings erfüllt er zumindest in stärkerem Maße die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren als eine unternehmensinterne (und teilweise fehlerhafte) Überprüfung einer Streitigkeit.

Das letzte prominente Beispiel einer solchen fehlerhaften Sperre betraf das Video des Parteitages der US-Demokraten. Solche Fehler sollen nun nicht mehr passieren.

Als zweite Änderung setzt YouTube in Zukunft einen veränderten Algorithmus zur Erkennung von Coverversionen eines Originalvideos ein. Sollte dieses sog. „Content-ID“-System trotz verbesserter Programmierung nicht zum Erfolg führen, erfolgt im Anschluss eine manuelle Prüfung. (dt)

Quelle: YouTube-Blogpost vom 3.10.2012 (http://youtube-global.blogspot.de/2012/10/improving-content-id.html)

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