Was sind Abwehransprüche
Abwehransprüche sind solche Ansprüche die der Abwehr von unmittelbar bevorstehenden Rechtsverletzungen oder aber bereits erfolgten und immer noch andauernden Rechtsverletzungen dienen. Wichtigster Abwehranspruch ist der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch.
Abwehransprüche finden Anwendung bei Eingriffen in geschützte Rechtsgüter, wie bspw. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder aber auch eingetragenen Marken. Weiterhin sind Abwehransprüche bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht von Bedeutung.
Unsere Leistungen zum Thema Abwehransprüche
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen