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Focus Markenrecht

Anspruchskonkurrenz

Was ist die Anspruchskonkurrenz?

Was ist die Anspruchskonkurrenz?

Eine sogenannte Anspruchskonkurrenz liegt vor, wenn der Gläubiger seinen Anspruch aus verschiedenen Anspruchsgrundlagen herleiten kann. Dies ist bspw. dann relevant, wenn Schadensersatz aus vertraglichen und aus deliktischen Anspruchsgrundlagen zu gewähren ist.

Vertragliche und deliktische Ansprüche unterliegen unterschiedlichen Verjährungsfristen. Der vertragliche Anspruch kann so schon verjährt sein, der Gläubiger erhält aber dennoch seinen begehrten Schadensersatz aus Delikt.

Unsere Leistungen zum Thema Anspruchskonkurrenz

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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