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Focus Markenrecht

Fernmeldegeheimnis

Was ist das Fernmeldegeheimnis?

Was ist das Fernmeldegeheimnis?

Das Fernmeldegeheimnis wird durch das deutsche Grundgesetz geschützt. Es handelt sich um ein Grundrecht. Es schützt somit die Kommunikation jedes Einzelnen, welche via Fernmeldetechnik übermittelt wird.

Auch werden die Umstände der Kommunikation geschützt. So fallen nicht nur Telefonate oder Faxe unter den Schutz, sondern auch die Kommunikation, welche via Email oder Chat (bspw. Facebook) erfolgt.

Unsere Leistungen zum Thema Fernmeldegeheimnis

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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