Was ist ein Gebrauchsmuster?
Gebrauchsmuster werden auch als ,,kleines Patent’’ bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein gewerbliches Schutzrecht. Es schützt technische Erfindungen. Damit die Erfindung beim DPMA eingetragen werden kann muss es sich um eine Neuheit handeln, welche einen erfinderischen Schritt aufweist und gewerblich anwendbar ist.
Die Schutzdauer des Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre. Bei unbefugten Gebrauch eines Gebrauchsmusters kann der Schutzrechtsinhaber Unterlassung oder in gewissen Fällen Schadensersatz verlangen. Im Gegensatz zu einem Patent ist die Eintragung eines Gebrauchsmusters preiswerter und leichter.
Unsere Leistungen zum Thema Gebrauchsmuster
- Prüfung der Schutzfähigkeit von Gebrauchsmustern – Wurde der erfinderische Schritt erreicht?
- Flankierende Eintragungen mehrerer Schutzrechte zur Erlangung eines umfassenden Schutzes
- Überwachung und Verfolgung von Verletzungen bestehender Patente
- Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik