Was ist eine Leistungsklage?
Bei einer Leistungsklage verlangt der Kläger von dem Beklagten stets ein Tun, Dulden oder Unterlassen. Es ist die häufigste Klageart in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Sie wird vor Gericht eingereicht, wenn man von dem Beklagten bspw. eine Lizenzsumme erhalten möchte.
Auch in Fällen des Bilderklaus ist eine Leistungsklage sinnvoll. Der Beklagte soll dann dazu gebracht werden, es zu unterlassen die Bilder des Klägers unberechtigt im Internet zu nutzen.
Unsere Leistungen zum Thema Leistungsklage
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen