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Focus Markenrecht

Ausschließlichkeitsrecht

Was ist das Ausschließlichkeitsrecht?

Was ist das Ausschließlichkeitsrecht?

Das Ausschließlichkeitsrecht ist dem gewerblichen Rechtsschutz zugehörig. Ausschließlichkeitsrechte können bspw. an Patenten, an Gebrauchsmustern, an Designs oder auch an Marken bestehen.

Zum einem berechtigt das Ausschließlichkeitsrecht den Inhaber den Schutzgegenstand zu nutzen. Zum anderen kann der Inhaber anderen die Benutzung verbieten. Kommt es trotz Verbot zu einer Nutzung durch andere, so kann der Verletzte abmahnen oder auch gegen die Nutzung klagen.

Unsere Leistungen zum Thema Ausschließlichkeitsrecht

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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