Was ist der Benutzungszwang?
Der Begriff des Benutzungszwangs ist ein solcher des Markenrechts. Der Markenrechtsinhaber muss seine im Markenregister eingetragene Marke nutzen, um seine Rechte hieran aufrecht zu erhalten. Dies erfordert die ernsthafte Nutzung der Marke für die Waren oder Dienstleistungen für die die Marke eingetragen wurde.
Es gilt zunächst eine Schonfrist von fünf Jahren. Ist diese Schonfrist abgelaufen, so kann gegen die Marke ein Antrag auf Löschung gestellt werden. In einem etwaigen Verfahren trägt der Markeninhaber die Beweislast dafür, die Marke auch benutzt zu haben.
Unsere Leistungen zum Thema Benutzungszwang
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik