Was ist markenmäßige Nutzung?
Damit ein Markenrechtsinhaber einen Unterlassungsanspruch oder Schadensersatzanspruch geltend machen kann, muss eine unberechtigte markenmäßige Benutzung durch einen Dritten vorliegen. Eine solche markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn die Marke als Herkunftshinweis oder Abgrenzungshilfe zu anderen Produkten genutzt wird. Des Weiteren ist eine solche Nutzung anzuerkennen, wenn man fremde Waren oder Dienstleistungen mit der Marke in Verbindung bringt.
Unsere Leistungen zum Thema Markenmäßige Nutzung
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik