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Focus Markenrecht

Aufwendungsersatz

Was ist der Aufwendungsersatz?

Was ist der Aufwendungsersatz?

Gemeint ist hier der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen. Unter Aufwendungen versteht man freiwillige Vermögensopfer. Der Aufwendungsersatz ist von einem Schaden abzugrenzen, welcher bei unfreiwilligen Vermögensopfer gegeben ist.

Ein Aufwendungsersatz ist typischerweise im Auftragsrecht zu gewähren. Doch lässt sich auch eine entsprechende Anspruchsgrundlage im allgemeinen Schuldrecht wiederfinden.

Unsere Leistungen zum Thema Aufwendungsersatz

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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