Was ist eine Benutzung?
Der Begriff der Benutzung muss im Urheberrecht strikt von der Nutzung getrennt werden. Unter der Benutzung versteht man den Konsum eines Buchs oder aber eines Films. Wohingegen die Nutzung eines Werkes in dessen Ausschließlichkeitsrechte eingreift. Hierunter wäre bspw. das unberechtigte Hochladen eines urheberrechtlich geschützten Bildes zu verstehen, um seinen Blog aufzuwerten.
Unsere Leistungen zum Thema Benutzung
- Prüfung, ob ein urheberrechtlicher Schutz vorliegt
- Beratung bei der Verwertung Ihrer Rechte
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche