Was ist der Anspruch auf ein faires Verfahren?
Bei dem Anspruch auf ein faires Verfahren handelt es sich um eine zivilrechtliche Prozessmaxime. Dieser Grundsatz verdeutlicht, dass am Gericht keine Willkür herrschen darf.
So darf sich der Richter nicht widersprüchlich verhalten. Er ist zur Rücksichtnahme auf die Belange der Parteien verpflichtet. Diese Prozessmaxime konkretisiert sich in der gerichtlichen Hinweispflicht.
Unsere Leistungen zum Thema Anspruch auf ein faires Verfahren
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidunge