Was ist der Anspruch auf rechtliches Gehör?
Der Anspruch auf rechtliches Gehört stellt eine Prozessmaxime des Zivilprozesses dar. Nach dieser Maxime hat jede Partei einen Anspruch auf die Möglichkeit vom Gericht gehört zu werden bevor eine Entscheidung ergeht. Wobei der Parteivortrag auch gewürdigt werden muss.
Ein weiterer Ausfluss dieses Grundsatzes ist das Verbot von überraschenden Entscheidungen, welches in der Zivilprozessordnung niedergeschrieben ist. Wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, so steht den Parteien die Möglichkeit offen dies mit der Gehörsrüge zu beanstanden.
Unsere Leistungen zum Thema Anspruch auf rechtliches Gehör
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen