Was ist das Berufungsverfahren?
Bei der Berufung handelt es sich um Rechtsmittel im deutschen Prozessrecht. Eine Berufung richtet sich gegen die gerichtliche Entscheidung der ersten Instanz. Eine Berufung vor dem Landgericht wäre gegen ein Urteil des Amtsgerichts denkbar.
Das Berufungsgericht überprüft die erstinstanzliche Entscheidung in rechtlicher aber auch in begrenztem Umfang in tatsächlicher Hinsicht. In einem Berufungsverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen sogar neue Beweise eingeführt werden. Auch bereits in der ersten Instanz festgestellte Tatsachen können bei Zweifeln über deren Richtigkeit überprüft werden.
Unsere Leistungen zum Thema Berufungsverfahren
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen