Was ist ein Beschluss?
Bei einem Beschluss handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung, welche von Urteilen oder Verfügungen abzugrenzen ist. Ein Beschluss enthält lediglich einen Tenor. Entscheidungsgründe oder den ermittelten Sachverhalt sucht man vergeblich.
Beschlüsse ergehen dann, wenn eine mündliche Verhandlung nicht von Nöten ist und das Gericht allein aufgrund der Aktenlage entscheidet. Einstweilige Rechtsschutzverfahren werden bspw. in der Regel durch Beschlüsse entschieden.
Unsere Leistungen zum Thema Beschluss
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen