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Focus Markenrecht

Gestaltungsrecht

Was ist ein Gestaltungsrecht?

Was ist ein Gestaltungsrecht?

Gestaltungsrechte sind relative sowie subjektive Rechte mit denen auf eine Rechtsbeziehung eingewirkt werden kann bzw. ein neue Rechtsbeziehung begründet wird. Klassische Gestaltungsrechte sind der Widerruf oder aber die Kündigung. Bei der Kündigung bspw. wird so einseitig ein sog. Dauerschuldverhältnis, wie bspw. ein Arbeitsvertrag oder aber ein Dienstvertrag, beendet.

Unsere Leistungen zum Thema Gestaltungsrecht

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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