Was ist eine Instanz?
Unter der Instanz versteht man den hierarchischen Aufbau der deutschen Gerichte. So beginnt der Instanzenzug zumeist beim Amtsgericht. Eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts wird in der zweiten Instanz, bspw. dem Landgericht entschieden. Gegen dessen Entscheidung wiederrum kann Revision vor dem BGH eingelegt werden. Der BGH ist die dritte Instanz, oder auch Revisionsinstanz.
Der Instanzenzug kann aber auch vor dem Landgericht beginnen. Dies wäre der Fall bei einem Streitwert über 5.000 Euro, sodass als Berufungsinstanz das Oberlandesgericht zuständig wäre.
Unsere Leistungen zum Thema Instanz
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen