Gutachten: Adblocker verfassungsrechtlich zulässig
Dieser kommt in dem von der Eyeo GmbH (Adblock Plus) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass digitale Adblocker – auch mit einer entgeltlichen Whitelist-Funktion – verfassungsrechtlich zulässig sind und kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zum Schutz der Medienunternehmen besteht.
Insbesondere die Springerpresse musste in unter anderem durch unsere Kanzlei geführten Verfahren bisher herbe Niederlagen bei dem Versuch einstecken, Adblocker gerichtlich verbieten zu lassen. Wir berichteten:
- 20.11.2015 – LG Stuttgart: Contentblocker „Blockr“ rechtmäßig
- 17.6.2016 – Jetzt auch OLG Stuttgart: AdBlocker sind rechtmäßig
- 27.6.2016 – Nach OLG Stuttgart jetzt auch OLG Köln: Adblocker sind zulässig
Einige Medienunternehmen befürchten daher nun offenbar, auf der Grundlage des bestehenden Rechts nicht zum Ziel gelangen zu können und wünschen sich auch auf politischer Ebene ein Verbot von Werbeblockern.
Warum diese Wunschvorstellung höchstwahrscheinlich eine solche bleiben wird, kann der lesenswerten Analyse des Gutachtens auf Telemedius entnommen werden. (la)
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