AG Essen: Rechtsanwälte dürfen doch nicht spammen
Kurios ist an den Entscheidungen, dass sie sich beide mit dem gleichen spammenden Rechtsanwalt und mit der gleichen Werbe-E-Mail beschäftigen, die offenbar tatsächlich massenweise und wahllos an verschiedene eBay-Händler verschickt worden war.
Die Tatsache, dass zwei Gerichte einen nahezu identischen Sachverhalt mit völlig gegensätzlichen Ergebnissen beurteilen ist dagegen etwas beunruhigend.
Versöhnlich stimmt jedoch wiederum der Umstand, dass es dem Beklagten nicht zu peinlich war, das Urteil des AG Köln quasi als Präzedenzfall zu seinen Gunsten in den Rechtsstreit einzuführen. Damit war aber natürlich seine Behauptung widerlegt, es habe sich ledilglich um eine einzelne Info-Mail gehandelt… zum Urteil (la)