Dafür gab’s eine Abmahnung von der Anwaltskammer: “Vereinbaren Sie für eine erste Beratung mit uns in allen Rechtsgebieten ein Honorar von Euro 9,99!” Nachdem die abgemahnten Anwälte auf der Zulässigkeit dieser Werbung beharrten (man habe lediglich “dazu aufgefordert, mit uns eine Vereinbarung über eine Beratung zu einem solchen Preis zu schließen”) folgte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Freiburg (AZ. 10 O 72/06). Das Gericht verstand mit dieser Art von Werbung gar keinen Spaß:
“Der irreführende Charakter der Werbung liegt angesichts der Einlassung der Beklagten so offenkundig auf der Hand, dass der auf Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtete Antrag der Beklagten kaum noch nachzuvollziehen ist.”
Obwohl die Entscheidung im Ergebnis nicht anders ausfallen konnte fragt man sich allerdings schon, warum man die Regulierung nicht dem Markt überlassen kann. Wer sich für 9,99 Euro gut beraten fühlt, der braucht wahrscheinlich in naher Zukunft wieder einen Anwalt – und das dürfte dann ungleich teurer werden… (zie)