Berichte aus der Parallelwelt, Teil 4 – Creative Commons und die Veröffentlichung von eigenem Material im Internet
In der heutigen Zeit erfreuen sich Seiten und Communities im Internet wie Facebook, Twitter, Instragram und YouTube großer Beliebtheit – Das Interesse an der eigenen Selbstdarstellung im Netz ist hoch und solche Seiten bieten viele Features und Möglichkeiten, diesen Wunsch umfassend umzusetzen.
Ich fotografiere leidenschaftlich gern, sowohl mit der Kamera als auch mit dem Mobiltelefon. Gerade letzteres ist angenehm und bequem, da beinahe alle Mobiltelefone heutzutage einen direkten Zugang zum Internet über das Mobilfunknetz und über entsprechende Apps verfügen, um geschossene Fotos direkt auf Seiten wie Facebook oder Instragram zu übertragen – Meist geschieht dies in Sekundenschnelle.
Aber was ist, wenn jemand auf das eigens erstellte Material Rechte anmeldet? Meiner Erfahrung nach sind sich nur Wenige bewusst, dass bei der Contenterstellung immer auf das geltende Urheberrecht geachtet werden muss.
Privater Content auf YouTube.com als Paradebeispiel der rechtlichen Unwissenheit
Das aus Kalifornien stammende Videoportal, welches inzwischen von Google übernommen wurde, bietet seinen Nutzern nicht nur die Möglichkeit, Videos verschiedenster Genretypen anzuschauen, sondern auch eigenes Material auf dessen Server hochzuladen und anderen Nutzern vorzuführen. In diesem Zusammenhang möchte ich näher auf sogenannte „Unoffical Music Videos“, kurz: UMVs, eingehen. Dies sind von Nutzern erstellte Videos, welche eine Kombination von Bild- bzw. Filmmaterial und dazu passender Musik darstellen. Das Bild- bzw. Filmmaterial hat in den meisten Fällen nichts oder nur wenig mit der verwendeten Musik zu tun, diese wird nach dem persönlichen Geschmack des Videoerstellers ausgewählt. Die auf vielen Videoportalen verbreiteten AMVs (Anime Music Video), in welchen Auschnitte aus Animationsfilmen mit dazu passender Musik kombiniert werden, stellen ein angemessenes Beispiel dar.
Das Problem dabei ist, dass sich die Ersteller dieser Videos kaum mit dem geltenden Urheberrecht auseinandersetzen, denn diese haben zumeist weder die Rechte für die Verwendung bzw. Bearbeitung des Bild- und / oder Filmmaterials, noch über die entsprechenden Lizenzen für die Weitergabe.
Jeder, der eigenen Content produziert und im Internet veröffentlicht, muss bei den Rechteinhabern entsprechende Lizenzen einholen, um fremdes Material verwenden bzw. bearbeiten zu dürfen.
Creative Commons und dessen Lizenzverträge – Wertvolle Tools für die Erstellung eigener Inhalte
Die im Jahre 2001 in den USA gegründete gemeinnützige Organisation mit dem Namen Creative Commons bietet sowohl für Künstler bzw. Komponisten als auch für Endverbraucher entsprechende Nutzungslizenzen an. Das Material, welches unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wird, fällt unter den Bereich Freie Inhalte. Jene sind für Nutzer relevant, welche für die Verwendung des Materials kein Entgelt zahlen können oder möchten. Die Lizenzverträge basieren auf vorgefertigten Modulen, die in einem gewissen Maße kombiniert werden können.
Wichtig ist, sich an die in den CC-Lizenzen ausgeschriebenen Punkte zu halten. Eine von vielen Internetseiten unter anderem auch Wikipedia genutzte CC-Lizenz ist: BY-SA. Dieser Lizenztyp besteht aus zwei der oben genannten Module und besagt, dass bei Benutzung des Inhalts der Name des Urhebers angegeben werden muss (Modul BY) und der Nutzer autorisiert ist, das Material zu verändern, allerdings darf dieses dann nur unter derselben CC-Lizenz weitergegeben werden (Modul SA [Share Alike]). Wünscht der Urheber, dass sein Material nicht im kommerziellen Sinne verwendet werden darf, setzt er das Modul NC [Non Commercial] zu seiner CC-Lizenz hinzu, welches dem Nutzer verbietet, mit dem Material des Urhebers Geld zu verdienen. So darf er es bspw. nicht für Werbung verwenden. Das Modul ND [No Derivates] verbietet dem Verbraucher die Veränderung des Inhalts für eigene Zwecke. So darf das Material zwar benutzt, aber keinesfalls modifiziert werden.
Seit der Einführung der CC-Lizenzen verwenden sowohl Privatnutzer als auch viele Webseiten die aus den Modulen zusammengestellten Lizenzverträge. So bietet die Plattform Jamendo.com Musikern und Komponisten an, deren Inhalte auf der Seite unter CC-Lizenzen zu veröffentlichen und Nutzern ihre Musik kostenfrei und legal zur Verfügung zu stellen. Auch die Musikplattform Bandcam.com, welche primär von unabhängigen Künstlern genutzt wird, bietet die Veröffentlichung auf Basis von Creative Commons an. Nicht zu vergessen Wikipedia und deren Medienarchiv Wikipedia Commons arbeitet mit einer CC-Lizenz.
Für die Veröffentlichung eigener Inhalte im Internet sind die Lizenzmodelle von Creative Commons ideal. Sowohl große Bild- und Videokünstler als auch Personen, die ab und an ihre Bilder zu einer Diashow mit Musik hinzufügen möchten, haben mit Inhalten, welche unter CC-Lizenzen veröffentlicht wurden, hervorragendes Material für die Erstellung von eigenem Content im Internet an der Hand.
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Malte Mayer. Er ist Teil unserer neuen Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.