Berichte aus der Parallelwelt, Teil 7 – Wir haben damit nichts zu tun! – YouTube gewinnt gegen GEMA

yougemaDie GEMA hat die Videoplattform Youtube – eine Google-Tochter- auf 1,6 Millionen Euro Schadensersatz für das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Inhalte verklagt.

Als Vertreter von Musikern und Komponisten verlangt die GEMA pro abgespieltem Video mit geschütztem Inhalt 0,375 Cent. Youtube bot im Gegenzug eine Beteiligung an Werbeeinahmen an. Seit 2009 streiten sich die Parteien, nun ist vor dem Landgericht München I ein Urteil gefällt worden.

Urteil des Landgericht München I

Da die Google-Tochter den Status eines Hostproviders – also einer technischen Onlineplattform – inne hat, ist sie nicht verpflichtet, Verantwortung für hochgeladene Inhalte zu übernehmen. Die GEMA hat somit kein Recht, Schadensersatz aufgrund verlorener Gebühren geltend zu machen.

Der Smiley bleibt trotzdem traurig

Die GEMA ist die letzte Europäische Verwertungsgesellschaft, mit der Youtube sich bislang nicht über die öffentliche Freigabe urheberrechtlich geschützter Musik- und Videoinhalte einigen konnte. Dadurch sind zahlreiche Videos für deutsche Nutzer nicht zugänglich und bleiben wohl auch weiterhin gesperrt. Denn obwohl Youtube nicht verpflichtet ist, Gebühren an die GEMA zu zahlen, steht es in der Pflicht, Videos mit geschützten Inhalten zu sperren, sofern es darauf hingewiesen wird.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die GEMA prüft nun, wie oder ob sie weiter gegen Youtube vorgehen wird.

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unseren neuen Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.The GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sued the video platform YouTube – a subsidiary company of Google – for 1,6 million Euro in damages for providing copyright protected content.

As representative for musicians and composers the GEMA demands 0,375 Euro Cents per played video with protected content. YouTube offered participation in advertising revenue in return. The parties are arguing since 2009, now the Landgericht München I rendered a verdict.


Verdict of the Landgericht München I

Because the Google subsidiary hold the status of a host provider – a technical online platform – it is not obliged to take responsibility for uploaded content. Therefore the GEMA has no rights to claim damages because of lost fees.

The youtube-smiley remains frowning regardless

The GEMA is the last European collecting society with which YouTube hasn’t been able to find an agreement for the public release of copyright protected music and video content. Because of this many videos are inaccessible to German users and will remain restricted. Although YouTube is not obliged to pay fees to the GEMA, it has the obligation to block access to Videos with copyright protected content, provided they have been made aware of them.

The verdict may be appealed. The GEMA is now examining how or if they will continue to take action against Youtube. (re)

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