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BGH bestätigt das Recht auf Anonymität im Internet

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Knapp ein Jahr nach einer Entscheidung des Landgerichts München I hat heute auch der Bundesgerichthof entschieden, dass der Betreiber eines Bewertungsportals keine Auskunft über die Identität seiner Nutzer geben muss, wenn diese anonym falsche Tatsachen über Dritte behaupten. Persönlichkeitsrechtsverletzungen dürfen damit weiterhin grundsätzlich anonym bleiben.

Worauf der BGH dieses nunmehr höchstrichterlich geklärte Recht auf Anonymität bei Bewertungen im Internet stützt, erklären Rechtsanwalt David Ziegelmayer von der Kanzlei CMS Hasche Sigle und unser Kollege Niklas Haberkamm, Partner der Kanzlei LHR, in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Urteil in der Legal Tribune ONLINE. (ro)

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