BGH macht Forenbetreiber für anonyme Beiträge verantwortlich
“Sie suhlen sich wie eine Sau im Dreck und laben sich am Leid anderer Menschen. Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Mantel des Kinderschutzes …”
Der Bundesgerichtshof hat eine hier schon gemeldete Entscheidung (Urteil vom 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06) nun veröffentlicht:
„Der Betreiber eines Internetforums ist “Herr des Angebots” und verfügt deshalb vorrangig über den rechtlichen und tatsächlichen Zugriff. Internetangebote sind – wie etwa auch Aufzeichnungen im Fernsehen – dem nachträglichen Zugriff des Anbieters in keiner Weise entzogen. Auch wenn von ihm keine Prüfpflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet.“
Wer sich selbst in Forendiskussionen einmischt und seine “Meinungen” verbreitet, verliert dabei nicht das Recht, gegen Persönlichkeitsverletzungen vorzugehen:
„Es mag sein, dass der Teilnehmer eines Forums, in dem, wie es häufig und auch vorliegend der Fall ist, Äußerungen unter einem Pseudonym eingestellt werden können, im Einzelfall damit rechnen muss, dass er dort von anonym bleibenden Personen angegriffen und möglicherweise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Wer dieses Risiko eingeht, verzichtet damit aber grundsätzlich nicht auf Abwehransprüche hinsichtlich künftiger Ehrverletzungen.“
Der BGH begegnet damit zu Recht der Tendenz im Internet, Foren möglichst anonym und frei von Verantwortung zu betreiben. Wie gefährlich das sein kann, dazu hier. (zie)
zum Urteil
(Link via telemedicus)