Multiple awards.

Focus Markenrecht
de

Blizzard lässt den Vertrieb von Bot-Software bezüglich Diablo III vom LG Hamburg verbieten

Your contact person

Es wird Zeit für den Gefällt-mir-nicht-Button

Uns liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 15.6.2012 vor (LG Hamburg, Beschluss v. 15.6.2012, Aktenzeichen 312 O 322/12) vor.

Diese verbietet der Bossland GmbH , die Bot-Software “Demonbuddy” in Deutschland anzubieten oder zu verbreiten, die es Spielern des Onlinespiels die Diablo III ermöglicht, dort Spielzüge zu automatisieren. Bei der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bzw. bis zu 6 Monate Ordnungshaft.

G(e)oldbeschaffung ist mühsam – nicht nur in der realen Welt

Begeisterte Online-Spieler wissen, dass die Beschaffung von Gold, der offiziellen Währung in der virtuellen Spielewelt, sehr mühsam ist und auf die Dauer recht langweilig wird. Viele bedienen sich daher so genannter Bots, die zum Beispiel die Goldbeschaffung weitestgehend automatisieren. Durch Duping und Farm-Bots ist im virtuellen Raum aber teilweise derart viel Gold in Umlauf, dass die virtuelle Währung einer Inflation unterworfen ist und damit deutlich an Wert pro Einheit verliert.  Beides – Wertschöpfung und Inflation – hat interessanterweise ihre Entsprechung in der realen Welt. Spieleherstellern ist die Verbreitung solcher Software ein Dorn im Auge. Nicht nur wegen der Inflationsgefahren, sondern wahrscheinlich auch, da die Zeit, die Spieler in der virtuellen Welt verbringen und damit zahlende Kunden sind, potenziell verkürzt wird.

Bossland GmbH geht notfalls bis zum BGH

Die Bossland GmbH, die sich in einem weiteren Rechtsstreit mit der Firma Blizzard vor dem Landgericht Hamburg befindet und rechtlich fundiert und kompetent von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Behrmann und Härtel vertreten wird, hat gegen die einstweilige Verfügung bereits Widerspruch eingelegt. Man erwartet eine zeitnahe mündliche Verhandlung.

LHR steht beratend zu Seite

Wie der Geschäftsführer der Bossland GmbH uns gegenüber mitteilte, ist man dort bereit und in der Lage, die Streitigkeiten notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu führen. Nicht zuletzt deshalb hat die Bossland GmbH auch unsere Kanzlei gebeten, – neben der primären rechtlichen Beratung durch die Kollegen Dr. Behrmann und Härtel – zu der Beantwortung einiger Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Streitigkeiten mit Blizzard Stellung zu nehmen.

Wir nehmen den Auftrag mit Freude an. Auf in die Schlacht. (la)

Practical handbook for enforcing claims in competition law

2nd, completely revised and updated edition

Arranged chronologically, differentiated structure, numerous cross-references and, brand new: Extensive practical information on every process situation.

Learn more

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht