Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Verletzungen von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten. Neu ist auch eine “Regelung für Abmahnungen bei Bagatellverstößen durch Privatpersonen im nicht geschäftlichen Verkehr” im Bereich des Urheberrechts, die im neuen § 97a UrhG Eingang in das UrhG gefunden hat.
Dieser “Abmahndeckel” dürfte sich in der Praxis als Luftnummer erweisen.
Durch das neue Gesetz soll zudem für Rechteinhaber in Fällen von Rechteverletzungen im “gewerblichen Ausmaß” zudem ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, an einer Verletzungshandlung (mittelbar, aber nicht ursächlich) beteiligten Parteien eingeführt werden. Im Fall von online begangenen Urheberrechtsverletzungen sind das beispielsweise die Internetprovider. Allerdings wurde dabei ein Richtervorbehalt vorgesehen, so dass für die Herausgabe der Daten ein richterlicher Beschluss notwendig ist.
Auch hier stellt sich die Frage, ob diese Regelungen praxistauglich sind und wann eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorliegt. Zudem ist nicht klar, ob der Gesetzgeber die Begriffe “geschäftlicher Verkehr” und “gewerbliches Ausmaß” als Synonyme verstanden wissen will, ob er diesbezüglich überhaupt nachgedacht hat oder ob Fälle denkbar sind, in denen der Abmahndeckel greift, aber der Auskunftsanspruch mangels gewerblicher Tätigkeit nicht durchsetzbar ist.
Das Gesetz wird am ersten Tage des zweiten Monats nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Zum Gesetzgebungsprozess siehe hier. Der Gesetzgebungsprozess befindet sich in der Phase, in der vom Bundesrat zugestimmt worden ist. Das bedeutet, dass eine Verkündung bereits in ein paar Wochen stattfinden könnte. Das wiederum bedeutet, dass das Gesetz schon am 01.08.2008 in Kraft treten könnte.
Vorher prüft der Bundespräsident allerdings, ob das Gesetz verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Da Herr Köhler in letzter Zeit Gesetze in einigen Fällen für offensichtlich verfassungswidrig erklärt hat, bleibt den Juristen die vage Hoffnung, dass er auch dieses Mal die Notbremse zieht.
Aber auch wenn das Gesetz durchkommt, wird eine Rechtswidrigkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht sicher nicht lange auf sich warten lassen. (la)