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Hauptsache sicher! Gesundheitsdaten sind zu schützen

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Bußgeld Gesundheitsdaten
Photo by Dan Gold on Unsplash

Gesundheit ist ein hohes Gut. Das wird uns gerade in der gegenwärtigen Pandemie bewusst.

Entsprechend gehören Daten zum Gesundheitszustand zu den sensibelsten Daten überhaupt.

Wer sie widerrechtlich veröffentlicht, weitergibt oder einfach nicht hinreichend schützt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

„Besondere Kategorie“ personenbezogener Daten

Dafür sorgt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), in der die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (als eine der „besonderen Kategorien“ personenbezogener Daten) grundsätzlich untersagt wird (Art. 9). Das bedeutet: Ohne Einwilligung der oder des Betroffenen geht gar nichts – von überragenden Rechtsgründen einmal abgesehen (Sie kennen das aus dem Tatort: „Bei Mord ist nichts mehr privat!“).

Hohe Bußgelder in ganz Europa

Und wenn doch mal ein Datensatz in die falschen Hände gerät, ist ein saftiges Bußgeld fällig. Dabei muss es nicht immer menschliches Versagen oder gar böser Wille sein, der Gesundheitsdaten offenlegt, wie ein Fall aus Italien zeigt. Obwohl dort „nur“ ein  Softwarefehler ausschlaggebend war, wurde ein Unternehmen von der italienischen Aufsichtsbehörde zu einem Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro verdonnert. In Schweden verhängte die zuständige Aufsichtsbehörde namens Integritetsskyddsmyndigheten ein Bußgeld in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro gegen den Dienstleister Medhelp, nachdem Gesundheitsdaten im Internet gelandet waren – frei zugänglich für alle User.

Besondere Sorgfalt bei Gesundheitsdaten

Die Beispiele zeigen: Die Europäische Union ist sich von Stockholm bis Rom einig, gegen den Datenmissbrauch (oder auch nur die fahrlässige Ermöglichung dieses Missbrauchs) im Bereich der Gesundheit konsequent vorgehen zu wollen. Allen Personen und Einrichtungen, die mit Gesundheitsdaten arbeiten und sie zu diesem Zweck speichern müssen, sei daher besondere Sorgfalt ans Herz gelegt – schon im eigenen Interesse. Hauptsache gesund? Hauptsache sicher!

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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