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Google Fonts-Abmahnungen von Kilian Lenard für Martin Ismail – Wann in den Papierkorb, wann zum Anwalt?

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Uns erreichen aktuell zahlreiche Anfragen zu Google Fonts-Abmahnungen und die von uns diesbezüglich erwirkte einstweilige Verfügung vor dem LG Baden-Baden (unser Bericht dazu kann hier aufgerufen werden).

In unserem Fall geht es um die Google Fonts-Abmahnungen von Kilian Lenard für Martin Ismail. Es kursieren jedoch auch andere, zB von Wang Yu durch RAAG und Loris Bachert.

Hauptsächlich geht es den Betroffenen darum zu erfahren, wie man am besten reagiert.

Was tun mit den Google Fonts-Abmahnungen von Kilian Lenard für Martin Ismail?

Unsere Empfehlung dazu lautet grundsätzlich (zu den Ausnahmen siehe unten):

  • Google Fonts lokal einbinden und
  • auf Schreiben nicht reagieren.

Die Agentur für Onlinemarketing schmallenberg.txt macht hier ein günstiges Angebot zur Prüfung und Entfernung von Google Fonts.

Diese Empfehlung kann natürlich eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich daher anwaltliche Hilfe suchen. 

Anwaltliche Beratung lohnt sich (in den meisten Fällen) nicht

Es allerdings so, dass die Abmahner den an sie zu zahlenden Betrag so niedrig – in unserem Fall mit 170 € – ansetzen, dass die Einschaltung eines Anwalts finanziell nicht lohnenswert erscheint, da bereits der Satz für eine Stunde eines guten Anwalts in diesem Bereich mehr als das Doppelte kostet. Die Abmahner spekulieren offenbar darauf, dass Abgemahnte den Gang zum Anwalt scheuen und ihnen den “Lästigkeitswert” der Abmahnung abkaufen wird.

Andererseits ist es vor dem Hintergrund der schieren Masse an Schreiben unwahrscheinlich, dass die behaupteten Ansprüche – auf Unterlassung und/oder Zahlung – tatsächlich weiterverfolgt werden. Das würde nämlich ebenfalls Aufwand und Kosten verursachen, die der Abmahner wiederum scheuen wird.

Es ist daher anzunehmen, dass man die Kosten der Recherche und der Erstellung eines Schreibens und dessen Absendung mit der voraussichtlichen Quote von Zahlern verglichen hat und darauf spekuliert, dass diese so hoch sein wird, dass neben der Kostendeckung auch noch ein hübsches Sümmchen übrig bleibt. Die versandten Mitteilungen verdienen die Bezeichnung “Abmahnung” daher unseres Erachtens gar nicht, sondern müssten richtigerweise “Bettelbriefe” genannt werden.

Die Schreiben von RA Kilian Lenard gehören (in den meisten Fällen) in den Papierkorb 

Gestützt auf diese rein tatsächlichen Annahmen, können wir Anfragenden unsere Leistungen nicht ohne schlechtes Gewissen andienen, da wir Zweifel haben, ob sie sich wirtschaftlich lohnen. Die Betroffenen sollten daher den Mut haben, diese Schreiben dem Papierkorb zu verantworten. Wenn eine weitergehende zB gerichtliche Inanspruchnahme erfolgt, kann man sich immer noch anwaltliche Hilfe suchen, die dann aber auch notwendig ist.

Der Kollege Dr. Thomas Schwenke hat sich die Mühe gemacht und einen umfassenden Ratgeber zu den Abmahnungen wegen Google Fonts mit FAQ, Beispielen und Musterantwort zu erstellen. Dieser ist hier abrufbar. Die Lektüre empfiehlt sich insbesondere für all diejenigen, die nicht zu den beiden unten genannten Fallgruppen gehören.

Wann sollten Sie auf die Schreiben reagieren?

Ausnahmsweise kann eine Reaktion empfehlenswert oder sogar notwendig sein.

Die zum Beispiel, wenn 

  • ernsthaft Auskunft begehrt wird (siehe dazu den umfassenden Ratgeber vom Kollegen Dr. Schwenke, s.o.) oder
  • Sie sich zB als Berater, Konzern oder Franchisegeber gegen an Ihre Vertragspartner gerichteten Abmahnungen wehren wollen. 

Es kommt nämlich nicht selten vor, dass Unternehmen von ihren Kunden auf die Abmahnungen angesprochen werden, die womöglich sogar Regress nehmen wollen. Hiergegen kann sich das betroffene Unternehmen mit einem entsprechenden Unterlassungsanspruch wehren. 

Wie kann LHR Ihnen bei Google Fonts-Abmahnungen helfen? 

Verteidigung – Bußgeldern vorbeugen

Die aktive Verteidigung gegen die Ansprüche kann – im Unterscheid zum bloßen Schweigen – ratsam sein. Dies insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass die Verwendung von Google Fonts einen Datenschutzverstoß darstellen kann, der gem. Art. 83 DSGVO von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt werden kann. Falls der etwaige Google Font-Verstoß bekannt wird, ist es hilfreich, belegen zu können, dass man sich umgehend gekümmert hat. Last but not least schreckt eine deutliche Antwort – die bei einem eventuellen gerichtlichen Schritt vorgelegt werden muss – den Abmahner zusätzlich davon ab, die Ansprüche weiterzuverfolgen.

Wir versenden gerne ein deutliches, umfassendes Abwehrschreiben in Ihrem Namen. Wir berechnen dafür lediglich einen Betrag von 290,00 € netto:

Google Fonts-Abmahnung abwehren!

Gegenangriff – Abmahner in die Schranken weisen

Einen Anwalt sollten Sie zudem beauftragen, wenn die Abmahnungen sich – wie in dem obigen Beispiel – (mittelbar) auf Ihren Geschäftsbetrieb auswirken, weil zB Regress von Kunden oder Geschäftspartnern droht. In solchen Fällen sollte man mit den richtigen prozessualen Maßnahmen zukünftige Schäden vermeiden und für bereits erlittene Schäden Schadensersatz durchsetzen.

Dies haben wir für eine Mandantin getan. Jedenfalls in der gegenständlichen Konstellation bejahte das Landgericht Baden-Baden den von uns auf einen Eingriff und den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gestützten Unterlassungsanspruch. Damit ist es Herrn Ismail (ab Zustellung der einstweiligen Verfügung) verboten, einen Partnerbetrieb unserer Mandantin im Zusammenhang mit der Einbindung von „Google Fonts“ zu kontaktieren.

Bei einem Verstoß gegen das Verbot droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € oder sogar Ordnungshaft (LG Baden-Baden, Beschluss v. 11.10.2022, Az. 3 O 277/22). Unser Bericht dazu kann hier abgerufen werden:

Daneben kann man mittels einer negativen Feststellungsklage in die Offensive gehen und gerichtlich feststellen lassen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen.

Zur Vereinbarung eines Mandats bezüglich eines Gegenangriffs stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie sich hier einen Termin aussuchen, machen wir ein Teams-Meeting oder ich rufe Sie an.

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