Und für diejenigen, die den Beitrag nicht abwarten können, verweisen wir gerne auf einen weiteren Beitrag unseres Kollegen, in welchem er anlässlich des DFB-Pokalfinales vergangene Woche schon einmal die acht wichtigsten Fragen zum Weiterverkauf und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen erläutert hat. (ro)[:]
Rechtsanwalt Niklas Haberkamm als Experte im ARD "Ratgeber: Internet"
[:de]Unser Kollege Niklas Haberkamm, Partner der Kanzlei LHR, durfte wieder einmal als Rechtsexperte in der Sendung ARD “Ratgeber: Internet” mitwirken. Der Beitrag wird morgen, also am Samstag, den 24.05.2014, ab 17:03 Uhr in der ARD ausgestrahlt und beschäftigt sich in einem Praxistest mit den Problematiken des Ticketkaufs im Internet. Aus rechtlicher Sicht ist inbesondere der Weiterverkauf von Tickets für Sportevents und Konzerte ein spannendes Thema. Darf ich Tickets über die einschlägigen Plattformen im Internet kaufen? Darf ich die Karten dort selbst anbieten, obwohl der Veranstalter dies ausdrücklich verbietet, weil ich kurz vor der Veranstaltung krank im Bett liege? Diese und andere Fragen wird Rechtsanwalt Niklas Haberkamm in dem Fernsehbeitrag beantworten.