Der BGH hatte diese Frage dem EuGH am 16.5.2013 zur Klärung vorgelegt. Wir haben den Vorlagebeschluss des BGH in der LegalTribune ONLINE damals hier kommentiert.
Während die Ausführungen des BGH noch eine Rechtswidrigkeit vermuten ließen, hat der EuGH jetzt entschieden, dass das Framing keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Unser Kollege Rechtsanwalt Biesterfeld-Kuhn hat sich in einem weiteren Artikel für die Legal Tribune ONLINE mit dem Urteil auseinandergesetzt und zeigt auf, dass man trotz dieser Entscheidung niemals allzu sorglos mit fremden Inhalten im Internet umgehen sollte.