Mit der Button-Lösung wird jetzt alles besser. Unter dem Titel “Bevorstehende Ausrottung der Abofalle führt zur nächsten Abmahnfalle für alle Online-Diensteanbieter / FAQ zum neuen § 312e II BGB” hatten wir bereits wohlwollend berichtet, ebenso wie speziell zur “Internetabzocke” sowie der Meinung der Richter dazu.
Zur Erinnerung mit den Worten des BMELV, worum es im Kern geht:
“In Zukunft wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr nur dann zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmer künftig verpflichtet, Verbraucher bei Internetkäufen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf die Kosten und andere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen.
Wenn der Bestellvorgang durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgt, ist diese Schaltfläche gut lesbar ausschließlich mit den Worten “Zahlungspflichtig bestellen” oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden.”
Sensationell, oder? Für Button-Fans könnte schon nächstes Jahr der Traum wahr werden. Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und könnte im Frühjahr 2012 in Kraft treten. (ca)