Der Gerichtsvollzieher hatte uns dazu geraten, die Zwangsvollstreckung nicht weiter zu betreiben. Er habe bei Durchführung der letzten Zwangsvollstreckungsmaßnahme Angst um sein körperliches Wohlergehen gehabt. Der Schuldner sei psychisch äußerst instabil und schüchtere als ehemaliger Profiboxer bereits durch seine physische Erscheinung ein. Sollten wir noch einmal jemanden dorthin schicken, müsste dieser ebenfalls um seine körperliche Unversehrtheit bangen. Er würde sich nicht wundern, wenn er demnächst in der Bild-Zeitung einen Bericht über einen verprügelten Gerichtsvollzieher lesen würde. So weit, so bedrohlich.
Mutti ist die Beste
Ende letzter Woche erfahren wir vom Gerichtsvollzieher, dass die Mutter des Ex-Profiboxers die ausstehenden Schulden bezahlt habe. Und tatsächlich: einen Tag später ist die volle Summe auf dem Kanzleikonto.
Hoffentlich zieht sie ihm die Summe vom Taschengeld ab… (la)
(Bild: © zetwe – Fotolia.com)