Die Facebookfans sind doch nur gekauft!
In einer urheberrechtlichen Angelegenheit wollte der von uns vertretene Mandant nicht nur sicherstellen, dass der Rechtsverletzer die von ihm geschaffenen urheberrechtlichen Werke nicht mehr für sich verwendete. Er wollte natürlich auch Auskunft darüber haben, in welchem Umfang diese im Internet benutzt wurden und wie viele Zugriffe es darauf gab.
Der Gegner war nämlich wenigstens optisch recht eindrucksvoll aufgestellt. Der professionell gestaltete Onlineshop wurde begleitet durch eine Facebookseite, die über einen relativ kurzen Zeitraum offenbar 238 Fans gewonnen hatte.
Keine Verkäufe – Facebookfans gekauft – Gestaltung aus Polen
Als Antwort auf ein entsprechendes Aufforderungsschreiben teilte der Rechtsverletzer mit, dass unserer Mandantin kaum ein Schaden entstanden sein könne.
Erstens gebe es kaum Zugriffe auf seinen Onlineshop. Darüber sei auch in der Vergangenheit noch nichts verkauft worden. Zweitens – und hier wurde die Antwort kurios – seien 100 von 238 Fans der Facebookseite über einen Anbieter lediglich gekauft worden. Die Rechnung könne bei Bedarf nachgereicht werden. Außerdem seien alle Gestaltungen von einer Visualisierungsagentur in Polen angefertigt worden. Aha.
Wir werden an dieser Stelle natürlich weder Namen noch Internetadressen veröffentlichen. Wie oben bereits angedeutet, blieb von der imposanten Internetpräsenz und der jedenfalls passablen Facebookseite nach einem Blick hinter die Kulissen nicht mehr viel übrig. Ob der Umstand, dass die Internetpräsenz von einem osteuropäischen Anbieter umgesetzt wurde, tatsächlich ein wertbestimmender Faktor ist, wie ist der Gegner es suggeriert, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen.
Symptomatisch am vorliegenden Fall ist jedenfalls, dass viele Händler bemüht sind, sich zunächst nach Außen hin größer zu machen als sie sind, um dann das errichtete Kartenhaus sofort zum Einsturz zu bringen, wenn es darum geht, für Rechtsverletzungen die Verantwortung zu übernehmen. Wie der vorliegende Fall zeigt, sind sich Manche in einer solchen Situation offenbar noch nicht einmal zu schade, den Kauf von Facebookfans zuzugeben. Ein solcher ist aber nicht nur hochnotpeinlich, sondern auch rechtlich umstritten.
Den entsprechenden Fragen zum Fankauf sind wir im Dezember 2012 nachgegangen. Ein schöner Anlass, auf diesen Artikel hier noch einmal hinzuweisen. (la)