Der Mandant möchte nun auch die außergerichtlichen Kosten unserer Inanspruchnahme vom Gegner wieder haben. Der zahlt aber nicht.
Bis hier hin nichts Besonderes. Ein Standardfall.
Nicht jedoch für das Amtsgericht, welches wir vor dem Hintergrund der niedrigen Forderung von 399,00 € (leider) anrufen müssen. Man ist vor dem Hintergrund des dort in Vergangenheit Erlebten zwar auf Vieles gefasst. Die Einleitung der Amtsrichterin in den Sach- und Streitstand war mir so jedoch noch nicht untergekommen.
Sie persönlich würde die Klage ja gerne abweisen. Sie kenne das auch aus ihrem eigenen Bekanntenkreis. Da gebe es Anwälte, die sich einfach irgendwelche Leute im Internet zum Abmahnen raussuchen, um damit Gebühren zu schinden. Diese Abmahnerei finde sie nicht so gut.
Das ist aber auch nicht schön. Da sucht (und findet) der Mandant doch tatsächlich ihn persönlich verletzende Veröffentlichungen im Internet und beauftragt einen Anwalt mit der (erfolgosen) außergerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte. Hätte der Mandant aber doch mal kurz anrufen und höflich um die Entfernung bitten können. Gleich eine Abmahnung, also wirklich… (la)