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Rechtliche Aspekte des E-Sports – Teil 1: Freelancer oder Angestellter?

Freelancer E-Sportrecht
Photo by ELLA DON on Unsplash

E-Sport findet oft in Teams statt, in so genannten „Clans“. Mehrere Spieler schließen sich zusammen und spielen gemeinsam gegen andere Teams. Wenn das (semi-)professionell geschieht, stellt sich die Frage nach dem Arbeitsverhältnis, das die oder der einzelne Spieler(in) mit der Mannschaftsleitung hat. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Freelancer oder Angestellter.

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Wer als Freelancer, also freiberuflich oder selbständig arbeitet bzw. spielt, bekommt ein Honorar und ist für das Abführen der Steuer an das Finanzamt im Zuge einer jährlichen Steuererklärung selbst verantwortlich. Sie oder er zahlt auch keine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, muss sich also auch selbst um eine Krankenversicherung und die Altersvorsorge kümmern.

Wer abhängig beschäftigt ist, der bekommt ein Gehalt. Von diesem wird die Steuer jeden Monat vom Arbeitergeber abgezogen und von diesem ans Finanzamt abgeführt. Zudem ist man sozialversicherungspflichtig, zahlt also Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. All diese Abzüge stehen in der Gehaltsabrechnung.

Der kleine Unterschied

Der Unterschied zwischen beiden Tätigkeitsformen kann im Einzelfall sehr gering sein. Das entscheidende Kriterium ist die Weisungsgebundenheit. Also: Wie frei bin ich wirklich in der Entscheidung, welche Arbeit ich mache und welche nicht? Für den Bereich des E-Sports wäre zu fragen, ob es verbindliche Vorgaben für Spiel- und Trainingszeiten gibt. Hat die Spielerin oder der Spieler hierauf nur wenig oder gar keinen Einfluss, wäre sie oder er Arbeitnehmer(in) und müsste dementsprechend steuer- und sozialversicherungsrechtlich auch so behandelt werden. Andernfalls wäre eher eine freiberufliche Tätigkeit anzunehmen.

Achtung: „Scheinselbständigkeit“

Wird trotz Weisungsgebundenheit und anderer Merkmale einer abhängigen Beschäftigung im E-Sport-Team kein festes Arbeitsverhältnis eingegangen, droht der Fall, dass eine „Scheinselbständigkeit“ vorliegt. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Arbeitsverhältnis bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen, um den sozialversicherungsrechtlichen Status festzustellen. In jedem Fall ist eine Rechtsberatung empfehlenswert, um sich teuren Ärger für Spieler und „Clan“ zu ersparen.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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