Aus diesem Grund lud die Hochschule für angewandtes Management und das Bankhaus Donner & Reuschel am 22.10.2019 zum Sportrechtskongress mit dem Thema „Esports – Sport? Recht? Wirtschaftsfaktor!“ ein.
Einer der Referenten: Rechtsanwalt Thomas Herro LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Managing Director des Kölner League of Legends Team Tempered Fate.
E-Sport-Veranstaltungen füllen nicht nur ganze Stadien, auch locken sie zahlreiche Fans vor ihre Monitore, um das Geschehen via Livestream zu verfolgen. Das zieht natürlich Sponsoren an, die in die Branche investieren. Über die letzten Jahre entstand so ein Milliardenmarkt.
Die rasante Entwicklung des E-Sports birgt naturgemäß auch Probleme. Genau diese wurden auf dem Sportrechtskongress aufgezeigt und diskutiert, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Von Sportinvestments über das Arbeitsrecht zu Spieler- und Vermarktungsverträgen
Nach einer kurzen Begrüßung wurde die Veranstaltung durch Ronny Wagner (D&R) mit seiner Keynote “Ballgefühl bei Sportinvestments” eröffnet. Im direkten Anschluss beleuchtete Anna Lamsfuß – Head of Science and Teaching, IES – “die Faszination des E-Sports und die Branche hinter dem Screen”.
Die darauf folgenden Themenblöcke behandelten das Arbeitsrecht. Während Prof. Dr. Martin Maties, Direktor der ersten juristischen Forschungsstelle für E-Sport, das Arbeitsrecht mit Blick auf Rechtswahlklauseln und dem Jugendschutz darstellte, verschaffte Dr. Fabian Laugwitz, Rechtsanwalt und Vizepräsident des „eSport-Bund Deutschland e.V.“ (ESBD), den Besuchern einen Überblick über das Themenfeld “E-Sportler – zwischen Privatperson, Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter“.
Rechtsanwalt Thomas Herro gab Einblicke in die Praxis
Im Anschluss an die eher theoretischen Themenblöcke gab Rechtsanwalt Thomas Herro Einblicke in die Praxis des E-Sportrechts. Mit seinem Vortrag “Die Gestaltung von Spieler- und Vermarktungsverträgen im E-Sport” zeigte er zunächst die Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung auf, um sodann Spieler- und Vermarktungsverträge voneinander abzugrenzen. Zu guter Letzt stellte er die Gemeinsamkeiten und Überschneidungen sowie die Inhalte der beiden Vertragstypen dar. Insbesondere Herros Erfahrungen aus seinem anwaltlichen Alltag machten seine Präsentation lebendig.
Der Vortrag “Praktische und rechtliche Hürden der Clubgründung im E-Sport” von Herrn Martin Hoffmann, Managing Director der Uni eSports GmbH, rundete den Sportrechtskongress sodann ab.
Im Anschluss nutzten die Besucher des Kongresses die Möglichkeit, sich mit den Referenten auszutauschen. Es entstanden rege Diskussionsrunden.
Resümee
Rechtsanwalt Thomas Herro resümiert:
“Der E-Sport hat sich ohne jeden Zweifel auch in Deutschland längst zu einem relevanten Wirtschaftsfaktor entwickelt. Um die notwendige Professionalisierung des E-Sports weiter voranzutreiben, ist es unumgänglich, neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch die übrigen Strukturen permanent voranzutreiben. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei natürlich auch, dass die E-Sports-Organisationen rechtssichere Verträge, insbesondere mit ihren Spielern und Staff haben. Da das E-Sportsrecht noch ein ganz junges und wie der E-Sport an sich höchst dynamisches Rechtsgebiet ist, ist ein Austausch von juristischer Expertise und praktischen Erfahrungen sehr wichtig. Ich freue mich sehr, dass so etablierte Veranstaltungen wie diese sich für den E-Sport öffnen und zur Weiterentwicklung der Branche beitragen.”