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Focus Markenrecht
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Einschränkung der Pressefreiheit durch das Urheberrecht

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Mit Entscheidung vom 10.01.2013 – Az. 36769/08 – hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) zur umstrittenen Frage Stellung genommen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen (unliebsame) Medienberichterstattungen unter Rückgriff auf das Instrumentarium des Urheberrechts untersagt werden können.

Entscheidend ist die Einzelfallabwägung

Der EGMR hebt hervor, dass das Urheberrecht keinen absoluten Schutz genieße. Zwischen dem Urheberrecht und der in Art. 10 EMRK verankerten Meinungs- und Pressefreiheit bestehe vielmehr eine Wechselwirkung, welche im Wege einer einzelfallbezogenen Abwägung der jeweils betroffenen Interessen unbedingt zu berücksichtigen sei. Dabei sei der grundlegenden Bedeutung der Meinungs-und Pressefreiheit im Rahmen einer demokratischen Grundordnung besonders Rechnung zu tragen. Bei der Abwägung habe man sich an dem Gerüst des Ausnahmetatbestands des Art. 10 Abs. 2 EMRK zu orientieren, der eng auszulegen sei:

Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Eine wichtige Entscheidung, die vor allem für die Konstellationen von besonderem Interesse sein wird, in denen man das Urheberrecht – zweckentfremdet – als letztes (und regelmäßig wirksames) Mittel einsetzt, um unerwünschte Berichterstattungen zu unterbinden. Beispielhaft ist insoweit die Aufzählung bei der FAZ. Wir sind gespannt, wie sich nunmehr die einschlägige Rechtsprechung in Deutschland entwickeln wird. (pu)

(Bild: © Lennartz – Fotolia.com)

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