Enquete-Kommission schlägt Vereinfachung des Urheberrechts vor
Nach einer aktuellen Mitteilung des Bundestages vom 04.07.2011 hat sich die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ für eine Vereinfachung mancher urheberrechtlicher Bestimmungen ausgesprochen.
Die Vorschriften des Urheberrechts sollen verstärkt daraufhin überprüft werden,
„ob sie für Rechteinhaber, Anbieter und Nutzer klar und verständlich formuliert sowie möglichst einfach anwendbar sind.“
Gleichzeitig wurde durch die Gruppe „Urheberrecht“ jedoch auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine rein an den Belangen der (Internet-)Nutzer orientierte Umstrukturierung des Urhebergesetzes nicht angebracht ist:
„Für eine Konstruierung des Urheberrechts aus der Perspektive des Nutzers gebe es ”auch angesichts der Umwälzungen, die das Internet mit sich bringt“, keinen Anlass, urteilt die Projektgruppe. Der notwendige Schutz der ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Schöpfers kreativer Güter müsse beibehalten werden (…)“
Und weiter:
„Aus Sicht der Kommission gibt es keinen Grund, das Konzept grundsätzlich in Frage zu stellen, Immaterialgüter vor allem durch Ausschließlichkeitsrechte der Urheber marktfähig zu machen und darüber die Anreize, Werke zu schaffen, zu erhöhen.“
Beigepflichtet werden kann auch dem hehren Ziel der Projektgruppe, dass Bewusstsein für die Sinnhaftigkeit des Urheberrechts in der Bevölkerung zu stärken:
„Die Verbesserung des allgemeinen Bewusstseins für die Bedeutung des Urheberrechts wird von der Enquete-Kommission als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet. Die Schaffung von Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse aller Beteiligten müsse angestrebt werden.“
Trotz der öffentlichen Diskussionen über Plagiate in Doktorarbeiten, illegales Filesharing oder Kino.to, ist vielerorts im Bewusstsein der Menschen noch nicht verinnerlicht worden, dass Urheberrechte den Rechteinhaber schützen sollen, um einen Anreiz für kreatives Handeln und Ideen zu schaffen, wovon letztendlich die gesamte Gesellschaft profitiert.
Mit Spannung darf erwartet werden, wie eine Vereinfachung bzw. die Modernisierung des Urheberrechts in Bezug auf die neuen Medien, allen voran das Internet, vom Gesetzgeber umgesetzt wird, oder ob es bei einer „Empfehlung“ bleibt. Allein neue Gesetzte werden das Bewusstsein nicht ändern. Daher scheint insbesondere die von der Enquete-Kommission vorgeschlagene frühe Aufklärung über Sinn und Wirkung des Urheberrechts vielversprechend. Abzuwarten bleibt, ob sich das Bewusstsein der Gesellschaft in Punkto Urheberrecht verbessern lassen wird. (cs)
(Bild: olly/shutterstock.com)
Nach einer aktuellen Mitteilung des Bundestages vom 04.07.2011 hat sich die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ für eine Vereinfachung mancher urheberrechtlicher Bestimmungen ausgesprochen.
Die Vorschriften des Urheberrechts sollen verstärkt daraufhin überprüft werden,
„ob sie für Rechteinhaber, Anbieter und Nutzer klar und verständlich formuliert sowie möglichst einfach anwendbar sind.“
Gleichzeitig wurde durch die Gruppe „Urheberrecht“ jedoch auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine rein an den Belangen der (Internet-)Nutzer orientierte Umstrukturierung des Urhebergesetzes nicht angebracht ist:
„Für eine Konstruierung des Urheberrechts aus der Perspektive des Nutzers gebe es ”auch angesichts der Umwälzungen, die das Internet mit sich bringt“, keinen Anlass, urteilt die Projektgruppe. Der notwendige Schutz der ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Schöpfers kreativer Güter müsse beibehalten werden (…)“
Und weiter:
„Aus Sicht der Kommission gibt es keinen Grund, das Konzept grundsätzlich in Frage zu stellen, Immaterialgüter vor allem durch Ausschließlichkeitsrechte der Urheber marktfähig zu machen und darüber die Anreize, Werke zu schaffen, zu erhöhen.“
Beigepflichtet werden kann auch dem hehren Ziel der Projektgruppe, dass Bewusstsein für die Sinnhaftigkeit des Urheberrechts in der Bevölkerung zu stärken:
„Die Verbesserung des allgemeinen Bewusstseins für die Bedeutung des Urheberrechts wird von der Enquete-Kommission als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet. Die Schaffung von Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse aller Beteiligten müsse angestrebt werden.“
Trotz der öffentlichen Diskussionen über Plagiate in Doktorarbeiten, illegales Filesharing oder Kino.to, ist vielerorts im Bewusstsein der Menschen noch nicht verinnerlicht worden, dass Urheberrechte den Rechteinhaber schützen sollen, um einen Anreiz für kreatives Handeln und Ideen zu schaffen, wovon letztendlich die gesamte Gesellschaft profitiert.
Mit Spannung darf erwartet werden, wie eine Vereinfachung bzw. die Modernisierung des Urheberrechts in Bezug auf die neuen Medien, allen voran das Internet, vom Gesetzgeber umgesetzt wird, oder ob es bei einer „Empfehlung“ bleibt. Allein neue Gesetzte werden das Bewusstsein nicht ändern. Daher scheint insbesondere die von der Enquete-Kommission vorgeschlagene frühe Aufklärung über Sinn und Wirkung des Urheberrechts vielversprechend. Abzuwarten bleibt, ob sich das Bewusstsein der Gesellschaft in Punkto Urheberrecht verbessern lassen wird. (cs)