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EuG: Suzuki darf seinen Swift GTi nennen

Das EuG sagt: Swifte Flitzer, diese GTI (Symbolfoto)

Das Gericht der Europäischen Union hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass es den Einspruch von Volkswagen gegen die Eintragung der Gemeinschaftsmarke SWIFT GTi durch Suzuki beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt für Marken, Muster und Modelle zurückgewiesen hat (EuG, 21.03.2012 – T-63/09).

Volkswagen ist Inhaber der deutschen Wortmarke und internationalen Marke GTI.

Wesentlicher Erwägungsgrund war der, dass die Buchstabenkombination GTI von Fachleuten als Beschreibung wahrgenommen wird, und gegenüber dem Publikum keine Unterscheidungskraft besitzt. Die Buchstabenkombination GTI werde von Herstellern benutzt, um bestimmte technische Merkmale verschiedener Fahrzeugklassen zu bezeichnen.

Das Urteil erinnert daran, dass Marken wie GTI dann an Kontur und somit auch an rechtlicher Wirkung und Bedeutung verliert, wenn sie zu einem Gattungsbegriff werden. Konsequenter Schutz der eigenen Marke beugt einem solchen Ergebnis vor. (JJB)

(Bild: © Hans-Jürgen Krahl – Fotolia.com)

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Das Gericht der Europäischen Union hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass es den Einspruch von Volkswagen gegen die Eintragung der Gemeinsschaftsmarke SWIFT GTi durch Suzuki beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt für Marken, Muster und Modelle zurückgewiesen hat. Volkswagen ist Inhaber der deutschen Wortmarke und internationalen Marke GTI (EuG, 21.03.2012 – T-63/09).

Wesentlicher Erwägungsgrund war der, dass die Buchstabenkombination GTI von Fachleuten als Beschreibung wahrgenommen wird, und vom Publikum keine Unterscheidungskraft besitzt. Die Buchstabenkombination GTI werde von Herstellern benutzt, um bestimmte technische Merkmale verschiedener Fahrzeugklassen zu bezeichnen.

Das Urteil erinnert daran, dass eine Marke wie GTI dann an Kontur und somit auch an rechtlicher Wirkung und Bedeutung verliert, wenn sie zu einem Gattungsbegriff werden. Konsequenter Schutz der eigenen Marke beugt einem solchen Ergebnis vor.

Bildvorschlag: http://de.fotolia.com/id/22405528

Untertitel: „Das EuG sagt: Swifte Flitzer, diese GTI (Symbolfoto)“

Link, über dejure, Az. T-63/09

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