Im Rechtsausschuss des Bundestages hatten gestern die
Experten (oder auch Lobbyisten) das Wort. Es ging um die
Gesetzesinitiative zur Stärkung geistiger Eigentumsrechte. Dabei wurde die von Justizministerin Zypries
ins Spiel gebrachte Deckelung von Abmahngebühren diskutiert. Demnach sollen Rechteinhaber, die eine
strafbare “private” Urheberrechtsverletzung durch einen Anwalt abmahnen lassen, vom Gegner nur noch 50 Euro erhalten (wir
berichteten), während sie auf dem Rest der Anwaltskosten sitzen bleiben – ein Gesetzesvorschlag, der geltendes Schadensersatzrecht auf den Kopf stellt und dem Rechteinhaber die Verfolgung seiner Rechte durch Anwälte außergerichtlich den Garaus machen soll. Bei der gestrigen Anhörung sprachen sich die Experten mehrheitlich gegen diese Initiative aus, wie das
Institut für Urheber- und Medienrecht berichtet:
“Mehrheitlich auf Ablehnung hingegen stieß die erst nachträglich in den Gesetzentwurf eingearbeitete Deckelung des Aufwendungsersatzes von Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen im nichtgewerblichen Bereich mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung gem. § 97 a Abs. 2 UrhG-E. Die Vorschrift sei zu unbestimmt und gehe zu Lasten der Rechteinhaber, so Zombik und Wiese. Für Kitz sei sie systemwidrig, sende ein falsches Signal aus im Sinne der Akzeptanz des Urheberrechts und setze im Übrigen an der falschen Stelle an: Wirkungsvoller seien klarere und strengere Vorgaben für die Streitwertberechnungen. Einzig von Braunmühl begrüßte die Regelung.”
Link zum Artikel, in dem es auch um den Richtervorbehalt bei der Preisgabe von Nutzerdaten geht. (zie)