Fahrradtour Köln – Düsseldorf

Gegen einen Kostenfestsetzungsantrag nach einem Verfahren in Düsseldorf hat der gegnerische Anwalt Einwände.

Die geltend gemachten Taxikosten werden mit dem Hinweis angezweifelt, dass man, obwohl der Termin zur mündlichen Verhandlung zwar einige Tage zurückliege, sich daran erinnern könne, dass der Vertreter der Antragstellerin mit dem Fahrrad zum Gericht gefahren sei.

Wir haben unseren Kanzleisitz wohlgemerkt in Köln.

Amüsant daran ist nicht nur der darin notwendig enthaltene groteske Vorwurf, dass einer unserer (freilich sämtlich durchtrainierten) Kollegen eine Strecke von über 100 km mit dem Fahrrad zurückzulegt, um dann Kosten für eine innerstädtische Taxifahrt geltend zumachen, also einen Betrug wegen 11,90 EUR begeht.  Sondern auch, dass ein solcher Vortrag unseres Erachtens tief blicken lässt.

Not macht  bekanntlich erfinderisch. Bei den Kollegen läuft es offenbar nicht so gut. (la)

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