Gema./. YouTube – Die Urteilsgründe sind da
Die Gründe der Entscheidung Gema ./. YouTube (LG Hamburg Urteil vom 20. April 2012, Az. 310 O 461/10), über die wir bereits berichtet hatten, liegen jetzt vor.
Der Umstand, dass das Urteil sehr lang geraten ist, liegt offenbar nur an dem umfangreichen Vortrag beider Seiten. Nach Lektüre kann man sagen:
Es ist wie immer.
Auch jemand, der rechtswidrige Inhalte nicht selbst “nutzt”, muss tätig werden, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. (la)