Unterstützung für Start-Ups
Die Bundesregierung hat ein neues Strategiepapier herausgebracht. Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bekennt sich darin zur Unterstützung von Firmengründungen. Hilfe für Start-Ups gibt es auch bei LHR.
Maßnahmenbündel zur Förderung von Gründerinnen und Gründern
Das BMWK nimmt Deutschlands Gründerszene unter seine Fittiche. In dem Strategiepapier ist dargelegt, wie die von der bundesdeutschen Politik traditionell eher marginalisierten Start-Ups stärker als bisher gefördert werden sollen, um Anreize für Gründungen zu geben und die Innovationskraft der hiesigen Wirtschaft zu stärken. Dazu wird ein Bündel an Maßnahmen in Aussicht gestellt, das von Finanzierungsfragen über Talentgewinnung bis hin zu Diversität reicht. Besonderes Augenmerk liegt auf Ausgründungen aus der Wissenschaft. Forschern soll es leichter fallen, ihre akademischen Erträge am Markt zu verwerten. Aber auch die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-Ups sollen sich verbessern. Schließlich will der Staat vermehrt als Auftraggeber in Erscheinung treten, um so in der schwierigen Startphase junge Unternehmen zu fördern.
Auch LHR unterstützt Start-Ups
Insgesamt werden für diese Maßnahmen bis 2030 zehn Milliarden Euro öffentliche Mittel bereitgestellt. Um als Gründerinnen oder Gründer einen Teil vom Investitionskuchen abzubekommen, sind jedoch einige Hindernisse zu überwinden – Kritiker des Papiers rügen die immer noch zu hohen bürokratischen Hürden. Doch es gibt auch in diesem Zusammenhang eine gute Nachricht: Nicht nur die Bundesregierung unterstützt Gründerinnen und Gründer von Start-Ups, auch LHR hilft ihnen mit kompetenter Beratung, damit sie eine passgenaue Förderung erhalten.
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.