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Gesundheitsrisiko Massenabmahnungen?

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Anträge auf Verlängerung richterlicher Fristen müssen grundsätzlich begründet werden. Ansonsten kann es passieren, dass das Gericht diese ablehnt.

Besonders bei der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist daher Vorsicht geboten. Denn falls die Frist nicht antragsgemäß verlängert wird, erfährt man das oft erst, wenn sie abgelaufen und es damit zu spät ist. Oft genügt es dem Gericht, wenn der Anwalt seine Arbeitsüberlastung anführt. Dazu muss man dann aber wenigstens ein paar Sätze schreiben.

Manche Kollegen gehen vor diesem Hintergrund offenbar lieber auf Nummer sicher.

Gestern erreicht uns ein Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme auf unsere Klageerwiderung (dem vom Gericht stattgegeben wurde). Danach sei es dem Unterzeichner nicht möglich, früher zu erwidern aufgrund

  • Arbeitsüberlastung
  • der Wahrnehmung zahlreicher auswärtiger Termine sowie aufgrund
  • Urlaubs und
  • Krankheit

Das klingt übertrieben.

Wenn man aber weiss, dass es sich bei dem Anwalt um ausgerechnet den Bevollmächtigten der Massenabmahnerin Revolutive Systems GmbH handelt, die im August 2012 innerhalb von wenigen Tagen über 200 Abmahnungen verschickt hatte (wir berichteten), erscheinen die Wahrnehmung zahlreicher auswärtiger Termine und Arbeitsüberlastung sowie Erschöpfungserscheinungen und Urlaubsreife wieder glaubhaft.

Dies insbesondere, da das Abmahngespann mittlerweile heftigen Gegenwind bekommt. Eine ausführliche Chronologie der Ereignisse findet sich beim Kollegen Rechtsanwalt Niklas Plutte hier.

Ähnliches schrieb uns übrigens vor fast 7 Jahren einmal ein Gerichtsvollzieher. Dieser führte  die verzögerte Abwicklung eines Auftrags gleichzeitig auf Urlaub, Arbeitsüberlastung, Erkrankung und Nichtantreffen des Schuldners zurück. (la)

(Bild: © Gina Sanders – Fotolia.com)

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