Google löscht Begriffe aus der Autovervollständigungsfunktion – jetzt auch vollständig
Ende Mai 2013 hatten wir darüber berichtet, dass Google auf eine Aufforderung unserer Kanzlei einige Begriffe aus der Autovervollständigungsfunktion gelöscht hatte.
Bezüglich eines Begriffs hatte sich Google jedoch explizit mit dem Argument geweigert, dass mit dieser Kombination auch Suchergebnisse existierten und daher der vom BGH geforderte “Sachzusammenhang” zwischen Vorschlag und Suchergebnissen bestehe. (BGH, Urteil v. 14.5.2013, Az. I ZR 269/12)
Diese Rechtsauffassung ist unseres Erachtens nach unzutreffend. Denn, dass Suchergebnisse mit den Suchworten existieren, trifft zwar zu. Allerdings wurde in diesen Berichten der angebliche Zusammenhang unseres Mandanten mit dem Suchwort gerade negiert, so dass der unzutreffende Eindruck der eingeblendeten Autovervollständigung im Licht der BGH-Entscheidung dennoch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.
Google lenkt ein und löscht vollständig
Kurz bevor wir weitere rechtliche Schritte vorbereiten konnten, stellte sich bei der Überprüfung der Suchergebnisse heraus, dass Google den verbleibenden Begriff offenbar zwischenzeitlich ebenfalls gelöscht hatte. Weitere rechtliche Schritte erübrigen sich daher.
Für unseren Mandanten freut es uns natürlich. Wir selbst sind hingegen etwas enttäuscht, da die zu klärenden rechtlichen Fragen hochinteressant gewesen wären. (la)