Guttenberg in der Mammut-Werbung

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Anlässlich der zahlreichen Fälle, in denen zurzeit Doktortitel wegen Plagiatsfällen zurückgegeben werden müssen, sind wir noch einmal über die causa Guttenberg gestolpert:

In einer Werbekampagne des Outdoor-Herstellers Mammut ist/war zu Guttenberg in diversen Zeitschriften zu finden. Das Bild zeigt den Baron, wie er, mit einer Mammut-Jacke bekleidet, an einem Flugzeug steht. Dem Pressefoto hizugefügt wurde der Slogan “”Schauen Sie nach vorne, auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um”.

Das erste, was dem Presserechtler dazu einfällt, ist die BGH-Entscheidung “Lafontaine”. Der BGH hatte dort entschieden:

“Eine prominente Persönlichkeit aus dem Bereich der Zeitgeschichte muss es zwar regelmäßig nicht dulden, dass das eigene Bildnis von Dritten für deren Werbezwecke eingesetzt wird. Doch findet auch hier eine Güterabwägung statt, die dazu führen kann, dass die Verwendung des fremden Bildnisses in einer Werbeanzeige, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, vom Betroffenen hingenommen werden muss.”

Die Werbung wies allerdings Elemente der Satire auf. Wir zitieren aus Seite 3 des o.g. Urteils:

Wenn der Abgebildete die Werbung nicht mit Humor nimmt, hat die Werbeagentur das ganze Arsenal persönlichkeitsrechtlicher Ansprüche zu befürchten.

Der ehemalige Partner der Kanzlei David Ziegelmayer, der regelmäßig im CMS-Blog schreibt, hat zu dieser Angelegenheit in der LTO einen Beitrag veröffentlicht, dem wir nichts hinzuzufügen haben. (ca)

(Bild: © Andreas Meyer – Fotolia.com)

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