Die einzelnen Warnungen haben unterschiedliche Auswirkungen bzw. Intensität – so werden die erste und zweite Warnung per einfacher Email und auf dem Anrufbeantworter ausgesprochen, bei der dritten und vierten Warnung muss der Internetnutzer auf einer Website bestätigen, dass er die Warnung erhalten hat – erst dann hat er wieder Zugang zum Internet. Bei der fünften und sechsten Warnung wird dann der Netzzugang gedrosselt.
Der Internetnutzer hat zudem die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Gebühr von einer Schiedsstelle prüfen zu lassen, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Wie genau dieses private Unternehmen – die American Arbitration Association – den Vorgang dann prüft, scheint unklar zu sein.
Auch in Deutschland wird seit längerem über ein solches Warnmodell diskutiert und wahrscheinlich wird in Zukunft ein ähnliches Modell auch im Rahmen einer neuen Urheberrechtsnovelle umgesetzt werden. Ob ein solches Verfahren tatsächlich illegales Filesharing eindämmen wird, bleibt abzuwarten (nh).