Irische Butter – die gleiche wie die vom Lidl?
Der BGH hat am 10.02.2011 in einem Urteil (BGH, Urteil vom 10.2.2011, Az. I ZR 183/09) ein weiteres Mal über die Bevorratung von beworbenen Artikeln entschieden.
Lidl hatte in einer Anzeige unter anderem mit einem Sonderangebot von „Kerrygold Original Irische Butter“ geworben. Der Preis betrug 99 Cent. Am Ende der Angebotsseite war der Hinweis „*Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmengen bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein“ aufgeführt. Einige Artikel des Angebots waren mit Sternchen gekennzeichnet. Das Angebot der guten irischen Butter allerdings nicht. Die Anzeige erschien am 21.04.2008 in der Westdeutschen Zeitung und sollte für die Zeit vom 21. bis 26.04.2008 gelten. Am 21.04.2008 zwischen 12.00 und 13.00 Uhr war das Angebot in zwei Lidl-Filialen nicht mehr erhältlich weil es bereits ausverkauft war.
Der BGH hat entschieden, dass dieses Verhalten wettbewerbswidrig ist.
Zu den unserer Meinung nach wichtigen Fakten:
– Das zu beanstandende Verhalten liegt NICHT in der unzulänglichen Bevorratung der beworbenen Ware, sondern in der unzureichenden Aufklärung über die unzulängliche Bevorratung.
– Lidl hatte vorgetragen, statt der Kerrygold-Butter in den beiden Filialen jeweils Butter der Eigenmarke Milbona“vorgehalten zu haben. Das reicht nicht aus, um aus der Wettbewerbswidrigkeit wieder herauszukommen. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn es sich bei der „Ersatzbutter“ um ein gleichwertiges Produkt gehandelt hätte. Eine Gleichartigkeit liegt jedoch nur dann vor, wenn die Produkte auch aus Sicht des Verbrauchers gleichwertig, also austauschbar sind. Es ist also auch die subjektive Sicht des Verbrauchers – zum Beispiel der Wunsch nach Erwerb eines bestimmten Markenprodukts – zu berücksichtigen. Kerrygold ist aus der Sicht des Verbrauchers nicht gleichwertig mit Milbona.
– Soll eine Ware nicht in allen in die Werbung einbezogenen Filialen in ausreichender Menge angeboten werden, so ist ein aufklärender Hinweis notwendig, der klar formuliert, leicht lesbar und gut erkennbar ist.
Ob die Kerrygold Butter tatsächlich aus Irland stammt wurde nicht entschieden. Aber von den Kühen auf den schönen grünen Wiesen kommt sie bestimmt… (ro)