Keine Angst vor Anwaltsdeutsch
“Der entscheidende Schritt war getan, als sich die Anwaltschaft entschloss, ihre Sprache nur nicht vom mit juristischer Terminologie aufgeladenen Popanz zu befreien, sondern sie endgültig hermetisch zu verriegeln. Der Tag, an dem dieser Beschluss gefasst und unverzüglich ins Werk gesetzt wurde, ist in die Annalen der Anwaltschaft als Tag des Substantivs eingegangen: Die Behauptung der Vermutung, wonach die Verängstigung der Bevölkerung infolge dieser Beschlussfassung und Ins-Werk-Setzung einerseits der Höhepunkterreichung zustreben, andererseits durch eben diese Erreichung ihre Vervollkommnung und damit ihre Auslöschung finden würde, hat Ergebnisbestätigung gefunden”.
Eine Hinzufügung im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen ist der Erübrigung zugänglich, da insoweit die Trefflichkeit kaum noch eine Steigerung erfahren würde. (zie)