“Ich wollte Ihnen nur sagen, dass auf der Seite xyz.de ganz übel abgezockt wird. Die bieten einem 80.000 Euro für 50 Euro Einsatz. Und haben noch nicht mal ein Impressum”, erklärt der Anrufer. “Den könnten Sie doch mal abmahnen. Für mich müsste da doch eine kleine Provision drin sein!?”
Falls der Anruf nicht von einem Satiremagazin kam, dürfen sich unzählige Anwaltshasser auf die Schulter klopfen, die den bekannten Unsinn über “Abmahnungen von geldgierigen Anwälten” verbreiten. So hatte auch der Anrufer “in einem Forum” davon gelesen, dass es sowas gibt und man für solche Tipps meist auch eine Provision bekommt. In dem Fall von übler Abzocke ja sogar noch moralisch gerechtfertigt.
Auch wenn die Absichten noch böse sein mögen: Kein Anwalt kann einen anderen im eigenen Namen wegen eines fehlenden Impressums abmahnen. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Es sei denn der Gegner ist selbst Anwalt. (zie)